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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Plantrixx GbR · Waldeckerstr. 4 · 64546 Mörfelden-Walldorf · Stand: März 2026

Hinweis: Diese AGB wurden mit großer Sorgfalt erstellt, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Wir empfehlen, diese Bedingungen vor dem Einsatz von einem auf IT- und Medienrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

§ 1 Geltungsbereich

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB') gelten für alle Verträge zwischen der Plantrixx GbR (nachfolgend 'Plantrixx' oder 'Auftragnehmer') und ihren Kunden (nachfolgend 'Auftraggeber') über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-Automation, Webdesign, Performance Marketing, Social Media Management sowie zugehöriger Beratungsleistungen.

(2)Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Plantrixx ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3)Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1)Angebote von Plantrixx sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2)Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Plantrixx oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3)Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt).

(4)Plantrixx behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

§ 3 Leistungsumfang

(1)Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Plantrixx erbringt Leistungen als Dienstleistung; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Rangverbesserung in Suchmaschinen) wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(2)Plantrixx ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) zur Leistungserbringung einzusetzen, sofern die Qualität der Leistung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

(3)Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung (Change Request). Mehraufwand, der durch solche Änderungen entsteht, wird zusätzlich vergütet.

(4)Plantrixx ist berechtigt, Leistungen zu aktualisieren, zu modifizieren oder einzustellen, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist, sofern die wesentlichen Kernleistungen erhalten bleiben.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)Der Auftraggeber ist verpflichtet, Plantrixx alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2)Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der zur Erteilung verbindlicher Aussagen und Freigaben berechtigt ist.

(3)Verzögerungen, die durch nicht rechtzeitige oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von Plantrixx. Plantrixx ist in diesen Fällen berechtigt, vereinbarte Fristen entsprechend anzupassen.

(4)Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Materialien (Texte, Bilder, Logos etc.) verfügt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1)Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)Bei monatlichen Retainer-Leistungen ist die Vergütung jeweils zum Ersten des Leistungsmonats im Voraus fällig. Die Rechnung gilt mit Zugang beim Auftraggeber als gestellt.

(3)Bei Einmalleistungen ist die Vergütung mit Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Auftragsvolumina über 2.000 € netto ist Plantrixx berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % bei Auftragserteilung zu verlangen.

(4)Einwände gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang schriftlich geltend zu machen. Bei ausbleibenden Einwänden gilt die Rechnung als anerkannt.

(5)Bei Zahlungsverzug ist Plantrixx berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu berechnen sowie eine Mahnpauschale von 5 € je Mahnung zu erheben.

(6)Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von Plantrixx schriftlich anerkannt wurden.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1)Verträge mit monatlicher Laufzeit (Flex) können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

(2)Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten können nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Innerhalb der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(3)Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Plantrixx insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von mehr als einer Monatsrate in Verzug ist und die Zahlung trotz Mahnung und Nachfrist ausbleibt.

(4)Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).

(5)Bei Kündigung innerhalb der Mindestlaufzeit durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund ist Plantrixx berechtigt, die noch ausstehenden Vergütungen für die restliche Mindestlaufzeit als Schadensersatz zu verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen (pauschal 20 % der ausstehenden Vergütung).

§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1)Plantrixx räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(2)Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Plantrixx.

(3)Plantrixx behält das Recht, die erstellten Werke zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

(4)Verwendete Open-Source-Komponenten, Lizenzmaterialien oder Drittanbieter-Assets unterliegen den jeweiligen Drittlizenzen. Plantrixx weist den Auftraggeber auf wesentliche Lizenzbeschränkungen hin.

(5)Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt Plantrixx von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1)Plantrixx erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. Umsatz, Leads, Rankings) übernimmt Plantrixx nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(2)Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme, schriftlich zu rügen. Plantrixx hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung).

(3)Die Haftung von Plantrixx für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit ist – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verhalten – ausgeschlossen.

(4)Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal auf die Höhe der im letzten Abrechnungszeitraum gezahlten Vergütung.

(5)Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von Plantrixx.

(6)Plantrixx haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Schäden, die durch Drittanbieter (z. B. Server-Provider, Cloud-Dienste, API-Anbieter) verursacht werden.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1)Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.

(2)Plantrixx verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Kunden gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Plantrixx.

(3)Soweit Plantrixx im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.

(4)Die Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des Vertrages und darüber hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Vertragsende.

§ 10 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

(1)Sofern Plantrixx im Rahmen der Leistungserbringung als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO tätig wird, wird auf Anfrage des Auftraggebers ein AVV abgeschlossen.

(2)Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verpflichtet, die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen.

§ 11 Referenznennung

(1)Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Plantrixx seinen Namen, sein Logo und eine kurze Beschreibung der erbrachten Leistungen zu Referenz- und Marketingzwecken verwenden darf.

(2)Der Auftraggeber kann dieser Referenznutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Der Widerspruch gilt ab Zugang bei Plantrixx für zukünftige Verwendungen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gießen, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

(4)Plantrixx ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Der Auftraggeber hat das Recht, bei wesentlichen Änderungen den Vertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.

(5)Stand: März 2026

Kontakt für rechtliche Anfragen

Plantrixx GbR

Waldeckerstr. 4, 64546 Mörfelden-Walldorf

E-Mail: info@plantrixx.com

Tel: +49 6402 8090693

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